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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSENDUNG VON ELEKTRONISCHEN RECHNUNGEN

Stand 01/2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der KBW Koutek BusinessWare GmbH, im folgenden KBW Koutek BusinessWare genannt.

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von KBW Koutek BusinessWare bedürfen der Schriftform.

2 Angebot und Vertragsschluß

2.1 Angebote von KBW Koutek BusinessWare sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Umfang der von KBW Koutek BusinessWare zu erbringenden Leistungen

wird allein durch die Auftragsbestätigung von KBW Koutek BusinessWare festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare Besondere Geschäftsbedingungen von KBW Koutek BusinessWare.

2.3 KBW Koutek BusinessWare behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.

3 Installation, Schulung und Beratung

3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch KBW Koutek BusinessWare als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

3.2 Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, daß die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind, sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht.

3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4 Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

4.1 Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler KBW Koutek BusinessWare unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4.2 KBW Koutek BusinessWare ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

4.3 KBW Koutek BusinessWare ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Berechtigung von KBW Koutek BusinessWare zu Teillieferungs- und Teilleistungen kommt keine weitere Bedeutung für die Vertragsabwicklung zu.

5 Preise

5.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.

5.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet.

5.3 KBW Koutek BusinessWare ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

6 Lieferfrist

6.1 Von KBW Koutek BusinessWare angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Falls im Einzelfall dennoch ein Liefertermin oder eine Lieferfrist ausdrücklich in Verbindung mit dem Wort "verbindlich" zugesagt werden, wird vereinbart, daß der Kunde im Falle des Verzuges KBW Koutek BusinessWare eine Nachfrist von zumindest 4 Wochen schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu setzen hat und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann.

6.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

6.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von KBW Koutek BusinessWare nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei KBW Koutek BusinessWare, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

7 Annahmeverzug des Kunden

Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist KBW Koutek BusinessWare nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt KBW Koutek BusinessWare  Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder KBW Koutek BusinessWare einen höheren Schaden nachweist.

8 Gefahrübergang, Gewährleistung

8.1 Dem Kunden ist bekannt, daß Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Insoweit es sich daher um Fehler handelt, die bei gewöhnlicher Sorgfalt nicht auffallen müssen, liegt kein Mangel vor. KBW Koutek BusinessWare macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

8.2 Soweit KBW Koutek BusinessWare Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese - auf Verlangen von KBW Koutek BusinessWare gemeinsam mit dem Mitarbeiter von KBW Koutek BusinessWare - unverzüglich testen. Läuft die Software im wesentlichen Vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.

8.3 Sofern unter Bedachtnahme auf Punkt 8.1 Mängel vorliegen sollten, kann KBW Koutek BusinessWare Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann KBW Koutek BusinessWare darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen.

8.4 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Business Software wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur

Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen.

8.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen

vorstehender Ziffer 4.1 sowie den Bestimmungen der §§ 377 ff HGB seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, daß der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

9 Haftung

9.1 Eine Haftung von KBW Koutek BusinessWare für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch KBW Koutek BusinessWare grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

9.2 KBW Koutek BusinessWare haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. KBW Koutek BusinessWare haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können.

10 Zahlung

10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist KBW Koutek BusinessWare berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu verlangen.

10.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von Business Software schriftlich und ausdrücklich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.

10.3 Schuldet der Kunde KBW Koutek BusinessWare mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

10.4 Ist der Kunde gegenüber KBW Koutek BusinessWare im Zahlungsverzug, ist KBW Koutek BusinessWare berechtigt, alle Warenlieferungen sowie sämtliche Supportleistungen einzustellen, bis die offenen Forderungen vom Kunden ausgeglichen worden sind.

11 Eigentumsvorbehalt

11.1 KBW Koutek BusinessWare behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung

sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von KBW Koutek BusinessWare in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.

11.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für KBW Koutek BusinessWare zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluß dieser Vereinbarung an Business

Software ab. KBW Koutek BusinessWare nimmt die Abtretung an.

11.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an KBW Koutek BusinessWare ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von KBW Koutek BusinessWare hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben.

KBW Koutek BusinessWare ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, in seiner Buchhaltung die Abtretung durch entsprechende Vermerke, insbesondere auch durch Vermerke in der Offene-Posten-Liste ersichtlich zu machen und sämtlichen allfälligen sonstigen jeweiligen Anforderungen an wirksame Abtretungen zu entsprechen und die Erfüllung dieser Anforderungen KBW Koutek BusinessWare über entsprechende Aufforderung nachzuweisen.

11.4 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von KBW Koutek BusinessWare gelieferten

Waren erfolgt für KBW Koutek BusinessWare. KBW Koutek BusinessWare erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.

11.5 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt KBW Koutek BusinessWare Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

11.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist KBW Koutek BusinessWare berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. KBW Koutek BusinessWare ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.

11.7 Bei einem Rücknahmerecht KBW Koutek BusinessWares gemäß vorstehendem Absatz ist KBW Koutek BusinessWare berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von Business Software den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

11.8 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.  

11.9 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

12 Umfang der Rechtseinräumung

12.1 KBW Koutek BusinessWare behält an der gelieferten Software die Urheberund gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten.

12.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Programmträger enthaltenen Software. Diese dürfen nur - soweit technisch zwingend erforderlich - zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.

12.3 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder im Lizenzvertrag oder anwendbaren Geschäftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet KBW Koutek BusinessWare im Rahmen ihrer Standardpflegeverträge an.

12.4 Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig. Business Software behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Abs. 2 des deutschen bzw. § 40 e des österreichischen Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten.

13 Schutzrechte Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, KBW Koutek BusinessWare von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und KBW Koutek BusinessWare auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. KBW Koutek BusinessWare ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

14 Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit KBW Koutek BusinessWare geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit KBW Koutek BusinessWare geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von KBW Koutek BusinessWare ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

15 Datenschutz

Der Kunde ermächtigt KBW Koutek BusinessWare, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

16 Schlußbestimmungen

16.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

16.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

16.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von KBW Koutek BusinessWare ist Traun. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Traun vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung von Rechnungen per EMail

17 Kündigung der Software

Die Laufzeit dieses Vertrags für die Produkte, welche durch KBW Koutek BusinessWare erstellt wurden, beginnt am Tage des Kaufs durch den Kunden und endet am 31.12. des Folgejahres. Die Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien bis zum 30.9. des jeweiligen Jahres der Verlängerung schriftlich widerspricht.

1. Leistungsangebot

Mit Annahme des vom Kunden bzw. Vertragspartner (kurz Kunde genannt) eigenhändig unterschriebenen Auftrages für die elektronische Zusendung der Rechnung per eMail durch die KBW Koutek BusinessWare GmbH (kurz KBW Koutek BusinessWare genannt) erthält der Kunde von der KBW Koutek BusinessWare sämtliche Rechnungen auf elektronischem Weg an eine von ihm bekannt gegebene eMail-Adresse zugestellt. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnungen. Die KBW Koutek BusinessWare ist zur Annahme eines Auftrags für die elektronische Zusendung der Rechnungen per eMail nicht verpflichtet.

2. Zustellung der Rechnungen

Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass die elektronische Zusendung der Rechnungen per eMail durch KBW Koutek BusinessWare ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene eMail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige  automatisierte elektronische Antwortschreiben an die KBW Koutek BusinessWare (Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

3. eMail-Adresse

Der Kunde hat eine Änderung der eMail-Adresse unverzüglich schriftlich und rechtsgültig unterfertigt (per Brief oder Fax) der KBW Koutek BusinessWare mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen der KBW Koutek BusinessWare an die vom Kunde zuletzt bekannt gegebene eMail-Adresse gelten diesem als zugegangen, auch wenn der Kunde eine Änderung seiner eMail-Adresse der KBW Koutek BusinessWare nicht bekannt gegeben hat.

4. Sicherheit

Die KBW Koutek BusinessWare haftet nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zustellung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnungen per eMail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnungen erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.

5. Kündigung/Widerruf

Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnungen per eMail jederzeit schriftlich und rechtsgültig unterfertigt (per Brief oder Fax) widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung (binnen 1 Woche) der schriftlichen Kündigung bei der KBW Koutek BusinessWare erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die der KBW Koutek BusinessWare zuletzt bekannt gegebenen Post-Anschrift zugestellt. Die KBW Koutek BusinessWare behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnungen selbständig an die der KBW Koutek BusinessWare zuletzt bekannt gegebenen Post-Anschrift umzustellen.

6. Änderung der Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung von Rechnungen per eMail

Eine Änderung der Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung von Rechnungen per eMail wird dem Kunde schriftlich durch Übersendung eines Exemplares der abgeänderten Geschäftsbedingungen oder im Wege der elektronischen Zusendung der Rechnungen per eMail zur Kenntnis gebracht. Diese Änderung tritt nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Zustellung in Kraft und gilt als genehmigt, wenn der Kunde die Teilnahme an der elektronischen Zusendung von Rechnungen per eMail innerhalb dieser Frist nicht gemäß Punkt 5 widerruft.

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Wartungsvertragsbestimmungen

Ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung von Rechnungen per eMail gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Wartungsvertragsbestimmungen der KBW Koutek BusinessWare in der jeweils gültigen Fassung.

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